Wichtige Vorschriften
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Hundekurs-Pflicht: Seit 1. April 2024 müssen alle neuen Hundehalter innerhalb
eines Jahres einen anerkannten Kurs besuchen (galt früher nur für grosse Hunde).
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Leinenpflicht: Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde in Wäldern und an
Waldrändern angeleint sein (Strafen möglich).
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Hundesteuer: CHF 80 für den ersten Hund, CHF 130 für jeden weiteren im selben
Haushalt. Nutzhunde sind befreit.
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Registrierung: Meldepflicht bei der Gemeinde bei Halterwechsel, Tod des Hundes
oder Adressänderung.
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Potenziell gefährliche Hunde (Listenhunde): Bestimmte Rassen (z.B. American
Staffordshire Terrier, Rottweiler) benötigen eine spezielle Bewilligung; strengere Regeln gelten.
Weitere Infos:
https://www.vtg.ch/media/1045/download/2024_2%20Merkblatt%20zur%20Hundehaltung%20im%20Kanton%20Thurgau_Version%2009.04.2024.pdf?v=3&inline=1
https://veterinaeramt.tg.ch/tierschutz/haustiere/hundewesen.html/11290
https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21