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Vom 2. - 27. Juni 2023 finden keine Trainings statt, wir sind in den Ferien!


Brut- und Setzzeit ab 1. April - dies gilt es zu beachten:

 

Jeder Kanton verfügt über eine eigenständige Regelung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Entsprechende Regelungen finden sich - je nach Kanton -  sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen als auch in den dazugehörigen Verordnungen.

 

So müssen beispielsweise in den Kantonen Thurgau, Aargau, Basel-Landschaft und Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. Im Kanton Zürich gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes.